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04.07.2023

Anonymes Hinweisgebersystem verpflichtend

Sämtliche Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen müssen ab dem 02.07.2023 ein Hinweisgebersystem einrichten, also sichere und verlässliche interne Meldewege für Verstöße gegen Recht und Gesetz innerhalb des Betriebs. Ihr Unternehmen gehört nicht dazu? Freuen Sie sich nicht zu früh, denn ab dem 17.12.2023 gilt diese Pflicht auch für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. MTJZ unterstützt Sie bei der innerbetrieblichen Planung und Umsetzung ebenso wie als externe Meldestelle, an die sich Whistleblower ohne Angst vor Repressalien wenden können.

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