Christoph C. Klein als TOP Anwalt 2027 im Medizinrecht ausgezeichnet
Das F.A.Z. Institut und QuantiQuest haben Christoph C. Klein in die Liste der TOP Anwälte 2027 im Medizinrecht aufgenommen. Die Auszeichnung beruht auf Empfehlungen von Fachkollegen und den Einschätzungen von Unternehmensjuristen.
Wir freuen uns sehr: In der Sonderbeilage „TOP Anwalt 2027“ des F.A.Z. Instituts, die am 16. September 2026 erschienen ist, wird unser Kollege Christoph C. Klein als einer der führenden Anwälte im Medizinrecht genannt.
Grundlage der Erhebung ist eine umfangreiche Befragung von April bis Juni 2026. Dabei wurden Anwältinnen und Anwälte um Empfehlungen für ihre Fachgebiete gebeten. Bei Wirtschaftskanzleien wurden zusätzlich rund 15.500 Unternehmensjuristen zu ihren Erfahrungen befragt. Insgesamt kamen etwa 36.000 Fachempfehlungen zusammen. Eine solche Nennung ist also ein Urteil aus der Praxis von Kollegen und von Mandanten.
Wie die Studie beschreibt, wollen Mandanten heute weniger punktuelle Gutachten und mehr laufende Begleitung. Sie erwarten, dass ihre Berater ihr Geschäftsmodell und ihre Branche wirklich verstehen und Entwicklungen früh erkennen. Das gilt im Medizinrecht in besonderem Maß. Regulierung, Digitalisierung und wirtschaftlicher Druck greifen hier ineinander, und die Fragen lassen sich selten isoliert in einem Rechtsgebiet beantworten. Christoph Klein steht für diese Form der Beratung.
Im Namen aller Partnerinnen und Partner gratulieren wir Christoph Klein herzlich. Wir danken außerdem allen Kolleginnen und Kollegen sowie unseren Mandanten, die zu dieser Anerkennung beigetragen haben.
[Mit Unterstützung von *Claude]
← zurück






