Meldepflicht für elektronische Registrierkassen
Wie bereits angekündigt, ist seit dem 01.01.2025 die Meldepflicht für elektronische Registrierkassen in Kraft getreten. Bestehende Kassensysteme (Anschaffung vor dem 01.07.2025) sind daher bis zum 31.07.2025 über das Meldeverfahren in „Mein Elster“ anzugeben, neue angeschaffte Kassensysteme (ab dem 01.07.2025) in der Folge über das gleiche Verfahren innerhalb von einem Monat nach der Anschaffung. Nicht meldepflichtig sind Kassensysteme, die am 01.07.2025 nicht mehr vorhanden waren.
Die erforderlichen Daten sind durch das BMF Schreiben vom 28.06.2024 festgelegt worden und können vom Kassenhändler zur Verfügung gestellt und auch direkt durch diesen gemeldet werden.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Kassenhändler in Verbindung.
Sanktionen in Form von Bußgeldern sind zunächst nicht vorgesehen. Es ist jedoch ratsam, die erforderliche Meldung dennoch fristgerecht vorzunehmen, da es andernfalls zu Problemen im Rahmen von Betriebsprüfungen kommen kann (z.B. Hinzuschätzungen o.ä.).
← zurück