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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Mieterschutz wurde in den letzten Jahren ausgebaut, zahlreiche Mietvertragsklauseln wurden für unwirksam erklärt. Die Mietrechtsreform, neue Gesetzesvorhaben wie auch eine sehr ausdifferenzierte Rechtsprechung belegen die Dynamik dieses wirtschaftlich bedeutsamen Rechtsgebiets und erfordern eine kompetente wie auch kontinuierliche Beratung. Die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung sind vielfältig und müssen genutzt werden, um individuelle bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln.

Das Immobilienmanagement hat auch für Kommunen eine zunehmende Bedeutung. Die optimierte wirtschaftliche Nutzung der Gebäude und Grundstücke bedarf klarer privatrechtlicher Vertragsgrundlagen und einer entsprechenden Verwaltungsstruktur. Besonderheiten des öffentlichen Rechts sind zu beachten, denkmalschutzrelevante Aspekte und Sanierungsbedarf bei Bauten im Bestand zu berücksichtigen.

Beispielhaft folgende Themen aus der Beratungspraxis:

  • Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen bei der An- und Vermietung von Gewerbe- und Wohnraumimmobilien
  • Anpassung von Mietverträgen und Formularen an die aktuelle Rechtsprechung
  • Bewirtschaftung von Immobilien: Umlage von Nebenkosten / Facility Management / Vertragsgestaltung bei Drittbeauftragung
  • Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen bei Bestandsbauten unter Beachtung des Denkmalschutzes
  • Mieterhöhungsvorhaben trotz Mietpreisbremse
  • Tätigkeit der Immobilienmakler: Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen, Provisionsansprüche und Haftung

Das WEG-Recht ist eine äußert komplexe Materie, verstärkt durch die Relevanz anderer Rechtsgebiete wie Baurecht, Bauträgerrecht und Mietrecht bei der Vertragsgestaltung und Klärung von Rechtspositionen. Dies zeigt sich nicht zuletzt am neuen Bauträgerrecht, welches zur Zeit mehr Fragen aufwirft, als Antworten gibt.

Die Rechtsbeziehungen der verschiedenen Beteiligten sind streng auseinanderzuhalten. Geht es um sog. Binnenstreitigkeiten zwischen der WEG und dem einzelnen Wohnungseigentümer oder um Auseinandersetzungen Dritten gegenüber, z.B. beauftragten Handwerkern, dem Mieter oder dem Verwalter? Die Rechtsprechung in Einzelfragen ist umfangreich, Gesetzesänderungen sind zu beachten, Gesetzesvorhaben im Auge zu behalten.

Unklare Teilungserklärungen wie auch unübersichtliche Beschlusslagen sind häufig Grund für vermeidbare Auseinandersetzungen der WEG mit Wohnungseigentümern. Fragen der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung zwischen der WEG, dem Verwalter wie auch dem einzelnen Eigentümer, Kostentragung und –verteilung bei der Bewirtschaftung der Immobilie, Planung von Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen sind Kernthemen der Rechtsberatung im Wohnungseigentumsrecht.

Zur kompetenten Beratung in diesem Bereich gehören folgende Themen

  • WEG-Versammlungen: Vorbereitung / Beschlussfassung / Protokollierung
  • Wirtschaftsplan - Durchsetzung von Hausgeldzahlungen, Abrechnungsspitze
  • Verwalterbestellung und Haftung
  • Nutzung, Instandhaltung und Sanierung von Gemeinschaftseigentum<
  • Grenzen des Sondereigentums / Haftung
  • Gestaltung und Durchsetzung von Sondernutzungsrechten
  • Verantwortlichkeit bei Schadensfällen – Kostentragung
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten: wer gegen wen und was?
  • Vermietung von Eigentumswohnungen
  • Gestaltung von Bauträgerverträgen

Partner

Dr. Bettina Grünwald

Rechtsanwältin

Digitale Kanzlei 2024